Träger der Einrichtung
Der AWO Bewegungskindergarten Brombachtal ist in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V.
Unser Auftrag
Der Auftrag des Trägers entspricht dem Leitbild und den Grundwerten der Arbeiterwohlfahrt, für konkrete Angebote und Aktivitäten zur Verbesserung der Lebenssituationen von Hilfesuchenden und benachteiligten Menschen zu sorgen. Es ist geprägt von einer konfessionsungebundenen, humanistischen und toleranten Grundeinstellung -die Grundregeln demokratischen Handelns sind Maßstab für die Kommunikation.
Die Arbeiterwohlfahrt steht für: Demokratie, Toleranz, Freiheit.
Demokratie bedeutet, dass die Kinder die Regeln demokratischen Zusammenlebens von Eltern, Erziehern, Erwachsenen und Kindern sowie von Kindern untereinander kennen lernen sollen. Insbesondere das Leben in der Gruppe bietet Möglichkeiten für nachhaltige Lernerfahrungen. Das gemeinsame Spiel, die gemeinsame Planung und Gestaltung des Zusammenlebens in der Gruppe, das Entstehen und Lösen von Konflikten, das Entfalten kreativer, intellektueller und sozialer Fähigkeiten beinhaltet Chancen zur Entwicklung von Fähigkeiten, die notwendig sind zur Gestaltung des Zusammenlebens. Täglich erleben die Kinder viele Situationen, in denen sie individuelle und soziale Fähigkeiten, Stärken und Schwächen, Hilfs- und Kompromissbereitschaft erproben können.
Toleranz erfahren die Kinder, indem sie die Unterschiede zu anderen Kindern und ihren Familien erleben und damit umgehen lernen. Eltern und Erzieherinnen setzen sich im täglichen setzen sich im täglichen Miteinander dafür ein, dass diese Unterschiede das Spiel, die Erlebnis- und Lernwelt der Kinder bereichern. Dadurch können Kinder Toleranz und Respekt vor unterschiedlichen Weltanschauungen, Religionen, Nationalitäten und deren Eigenheiten erwerben.
Freiheit bedeutet die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung für sich und die Anderen, für die nähere Umwelt, die Natur und die Sorgfalt im Umgang mit der Schöpfung.
§26 HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch)
Die Tageseinrichtung für Kinder hat einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und soll die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote fördern. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben.
§ 22 Achtes Sozialgesetzbuch KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan dient als roter Faden in der Förderung jedes Kindes im Netzwerk mit anderen pädagogischen Einrichtungen und dem Elternhaus.